Asylprüfungen in Drittstaaten: Innenministerium sieht Hürden

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Bericht von Innenministerium:Asylprüfungen in Drittstaaten: BMI sieht Hürden

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Können Asylverfahren in Drittstaaten ausgelagert werden? Mit dieser Frage hat sich das Innenministerium befasst. Die Antwort: Das Konzept taugt "nicht als Massenverfahren".

Ein schriftlicher Asylerstantrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) liegt auf einem Tisch

Asylanträge außerhalb der EU? Ein Bericht des Innenministeriums sieht hohe Kosten und Hürden. (Symbolbild)

Quelle: dpa

Eine Auslagerung von Asylverfahren in Staaten außerhalb der Europäischen Union wäre möglich, aber praktisch nicht so einfach umzusetzen. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesinnenministerium in seinem Abschlussbericht zum sogenannten Drittstaatenmodell, den die Ministerpräsidentenkonferenz im November 2023 erbeten hatte.

In dem Bericht heißt es: "Alle Modelle erscheinen - teilweise nach wesentlichen Rechtsänderungen - grundsätzlich rechtlich möglich", in praktischer Hinsicht seien sie aber mit teils erheblichen Schwierigkeiten verbunden.

Betrachtet wurden diese Varianten:




Migration auf den Kanaren

Vergangenes Jahr berieten die EU-Innenminister über Möglichkeiten zur schnelleren Abschiebung von Migranten. Ungarn und Italien forderten sogenannte Rückführzentren in Drittstaaten, damit Einwanderer gar nicht erst in die EU gelangen

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BMI: Drittstaatenmodelle für Vielzahl von Antragstellern "unrealistisch"

Das Bundesinnenministerium schreibt in einer Mitteilung, eine Anwendung von Drittstaatsmodellen auf eine Vielzahl von Asylantragstellern sei "unrealistisch".

Dies gelte auch für den Fall, dass auf europäischer Ebene das in der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bislang vorgesehene Verbindungselement zwischen dem Asylantragsteller und dem Drittstaat - etwa familiäre Bindungen oder ein früherer Aufenthalt in dem Staat - gestrichen werden sollte.

Prozessakten in einem Gerichtssaal

Erstmals seit Jahren ist Deutschland nicht das Hauptzielland für Asylsuchende in Europa - Frankreich und Spanien führen die Statistik an. Doch während die Zahlen sinken, steigt die Zahl der Asylklagen vor deutschen Gerichten.

10.04.2025 | 2:33 min

Faeser sieht "immense Kosten"

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Kooperationen mit Drittstaaten können ein weiterer Baustein sein, um irreguläre Migration zu begrenzen.

Nancy Faeser, scheidende Innenministerin

Schild vor Europäischer Gerichtshof

Die italienische Justiz blockierte mehrfach die Überstellung von Migranten nach Albanien, auf der die Regierung Meloni beharrt. Nun ist der Europäische Gerichtshof damit befasst.

25.02.2025 | 2:03 min

Entscheidend sei dabei ein eng abgestimmtes gemeinsames Vorgehen der Europäischen Union. Die Erfahrungen Großbritanniens zeigten aber auch, "dass solche Versuche auch immense Kosten verursachen und auf ganzer Linie scheitern können". Dies müsse in eine realistische Betrachtung einfließen.

Der von der früheren konservativen Regierung mit Ruanda geschlossene Asylpakt hat den Steuerzahler nach Angaben der neuen britischen Innenministerin Yvette Cooper mehr als 700 Millionen Pfund (etwa 830 Millionen Euro) gekostet. Die neue Labour-Regierung unter Premierminister Keir Starmer kippte den Asylpakt, nachdem seine Partei am 4. Juli die Parlamentswahl gewonnen hatte.

Um die Migration in der Europäischen Union zu begrenzen, hat die Kommission eine Liste sogenannter „sicherer Herkunftsländer“ vorgeschlagen.

Um die Migration in der Europäischen Union zu begrenzen, hat die Kommission eine Liste sogenannter "sicherer Herkunftsländer" vorgeschlagen. Alle sind EU-Beitrittskandidaten.

16.04.2025 | 1:01 min

Bericht: "Bestehen gewisse rechtliche Risiken"

Im Streit über die Begrenzung der Migration war immer wieder die Forderung aufgekommen, Asylanträge bereits außerhalb der EU zu prüfen. Eine Umsetzung verschiedener Drittstaatenmodelle wäre dem Prüfbericht zufolge nur bei teils wesentlichen Änderungen des deutschen und des EU-Rechts möglich.

"Zugleich bestehen gewisse rechtliche Risiken, und die Steuerungswirkung dieser Modelle erscheint ungewiss", heißt es in dem 37-seitigen Bericht.

Darüber hinaus ergeben sich teils erhebliche praktische Herausforderungen und Hürden.

Bericht des Innenministeriums

Grenzkontrolle

Die neue Koalition plant eine restriktivere Migrationspolitik: Verschärfte Asylverfahren, strengere Grenzkontrollen und Anpassung der Einbürgerungsregelungen. Wie blickt Sachsen auf die neuen Koalitionspläne?

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Drittstaatenkonzept taugt "nicht als Massenverfahren"

Über mögliche politische Schlussfolgerungen aus dem Bericht werde die künftige Bundesregierung zu entscheiden haben, teilte das Innenministerium mit.

In dem Bericht wird auch hervorgehoben, dass eine Verlagerung in Drittstaaten auf bestimmte Personengruppen beschränkt werden müsste. Und dass derzeit keine sicheren Drittstaaten zu entsprechenden Kooperationen bereit seien.

"Die Erfahrungen anderer Staaten sowie die im Bericht (...) ausführlich dargelegten Herausforderungen und Schwierigkeiten führen dazu, dass die Anwendung des Drittstaatenkonzepts nicht als Massenverfahren taugt", heißt es in dem Bericht.

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Quelle: dpa

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Quelle: dpa, Reuters, epd

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