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Verwaltungsgericht Wiesbaden:Islamunterricht in Hessen: Ditib-Klage scheitert
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Hessens staatlicher Islamunterricht bleibt bestehen: Der Islamverband Ditib unterlag vor Gericht mit dem Versuch, das Angebot als unzulässige Konkurrenz zu unterlassen.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat eine Klage des türkischen Islamverbands Ditib gegen den staatlichen Islamunterricht in Hessen abgewiesen. (Symbolbild)
Quelle: dpa
Der staatliche Islamunterricht an hessischen Schulen darf weiterhin angeboten werden. Es handelt sich dabei um einen nichtreligiösen Unterricht, der mit dem staatlichen Neutralitätsgebot vereinbar ist, wie das Verwaltungsgericht Wiesbaden mitteilte. Der türkische Moscheeverband Ditib scheiterte mit seiner Klage auf Unterlassung (Az.: 7 K 723/24.WI).
In Hessen gibt es zwei Angebote für den Islamunterricht. Einerseits gibt es den bekenntnisorientierten Islamunterricht, der in hessischen Schulen in Kooperation mit Ditib als ordentliches Lehrfach angeboten wird.
Seit dem Schuljahr 2019/2020 wird darüber hinaus ein ausschließlich staatlich organisierter Islamunterricht angeboten, der ohne Kooperation mit Ditib oder einer anderen islamischen Religionsgemeinschaft gestaltet wird.
Ditib klagte gegen staatlichen Islamunterricht
Beide Angebote richten sich an Schüler, die nicht an einem Religionsunterricht anderer Religionsgemeinschaften oder am Ethikunterricht teilnehmen. Gegen den rein staatlichen Islamunterricht klagte Ditib auf Unterlassung. Das Gericht wies die Klage nun ab.
Bei dem staatlich organisierten Islamuntericht handelt es sich nicht um einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht, entschieden die Richter. Er verletze nicht das Grundrecht der Religionsgemeinschaften, Religionsunterricht in Übereinstimmung mit ihren Grundsätzen zu erteilen.
Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib) ist der größte islamische Verband in Deutschland. Die Ditib vertritt nach eigenen Angaben über 800 formell selbstständige Moscheevereine, deren religiöse, soziale und kulturelle Tätigkeiten sie koordiniert. Mit verschiedenen Angeboten erreicht der Verband laut eigenen Angaben Hunderttausende Menschen muslimischen Glaubens.
Die Ditib wird vom türkischen Religionsministerium (Diyanet) mitfinanziert und gelenkt. Der Ditib-Vorsitzende ist in Personalunion stets auch türkischer Botschaftsrat für religiöse und soziale Angelegenheiten. Nach eigenem Bekunden vertritt die Ditib den türkischen Staatsislam mit dem Prinzip der Trennung von Staat und Religion. Die Gemeinden werden durch vom türkischen Staat entsandte und besoldete Vorbeter (Hodschas/Imame) betreut.
Quelle: KNA
Die Ditib wird vom türkischen Religionsministerium (Diyanet) mitfinanziert und gelenkt. Der Ditib-Vorsitzende ist in Personalunion stets auch türkischer Botschaftsrat für religiöse und soziale Angelegenheiten. Nach eigenem Bekunden vertritt die Ditib den türkischen Staatsislam mit dem Prinzip der Trennung von Staat und Religion. Die Gemeinden werden durch vom türkischen Staat entsandte und besoldete Vorbeter (Hodschas/Imame) betreut.
Quelle: KNA
Bereits Berufung gegen Urteil eingelegt
Hinweise darauf, dass der staatliche Unterricht ein Konkurrenzangebot zum Religionsunterricht von Ditib ist und dessen Religionsunterricht unzulässig beeinträchtigt, sieht das Gericht nicht. Der staatliche organisierte Islamunterricht führe beispielsweise nicht dazu, dass Lehrkräfte für den bekenntnisorientierten Unterricht nicht mehr zur Verfügung stehen. Gegen das Urteil wurde bereits Berufung eingelegt.
Das Land Hessen hatte die 2012 mit Ditib vereinbarte Zusammenarbeit für islamischen Religionsunterricht 2020 zwischenzeitlich aufgekündigt, weil die damalige Landesregierung an der Unabhängigkeit des Verbands vom türkischen Staat zweifelte. Nach verschiedenen Gutachten und einer gerichtlichen Auseinandersetzung hatte Hessen die Kooperation 2022 wieder aufgenommen.
Quelle: AFP, epd
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