Geblitzt im Ausland: Diese Bußgelder drohen bei Verstößen

Bußgelder für Verkehrssünder:So teuer werden Verkehrsverstöße im Ausland

von Tim Hensmann
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Bußgelder im Ausland können für Urlauber aus Deutschland eine teure Überraschung bedeuten. Wie Sie hohe Strafen vermeiden können und entspannt in die Ferien kommen.

Bei einer Radarkontrolle fährt ein Auto an einem Blitzer vorbei.

Bußgelder für Verkehrsverstöße im Ausland können schnell teuer werden, unter anderem bei zu schnellem Fahren. Wie Sie hohe Strafen vermeiden können.

Quelle: dpa

Wer mit dem Auto ins Ausland reist und sich zum Beispiel nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen hält, muss teilweise mit hohen Bußgeldern rechnen. Dies zeigt der Blick auf die Bußgeldkataloge europäischer Länder.

Besonders Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in anderen Ländern oft mit deutlich höheren Geldstrafen geahndet als in Deutschland.

Monika Gaß, ADAC Pfalz

Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im Ausland



Mit dem Auto in's Ausland

Warnweste, Verbandskasten und Warndreieck: Je nachdem wohin es in Europa mit dem Auto in den Urlaub geht, ist die Ausrüstung damit noch lange nicht vollständig. Was man alles im Auto mitführen sollte.

05.07.2024 | 5:46 min

Geblitzt im Ausland: Strafzettel nicht ignorieren

In vielen europäischen Ländern erhalten Verkehrssünder*innen ihre Bußgeldbescheide nicht sofort vor Ort, sondern oft erst, wenn sie zurück in Deutschland sind. Die grenzüberschreitende Vollstreckung ist durch ein EU-Vollstreckungsabkommen möglich. Dafür zuständig ist das Bundesamt für Justiz. Die ausländischen Behörden übermitteln die Angelegenheit an das Bundesamt, das die Strafen dann eintreibt.

"Es lohnt sich also nicht, Strafzettel aus dem Ausland zu ignorieren", sagt Monika Gaß. Denn in Deutschland werden Strafzettel aus dem EU-Ausland und der Schweiz ab 70 Euro einschließlich Verwaltungskosten vollstreckt. Eine Ausnahme bildet Österreich, wo Bußgelder bereits ab einer Höhe von 25 Euro plus anfallender Verwaltungskosten vollstreckt werden. Grundsätzlich werden nur Geldbeträge eingetrieben. Ein im Ausland verhängtes Fahrverbot kann nur im jeweiligen Land durchgesetzt werden.

Verjährung der Bußgelder im Ausland nicht unterschätzen

Für Verkehrssünder*innen bedeutet das, dass auch kleinere Vergehen ernst genommen werden sollten. Wer glaubt, die Strafe aussitzen zu können, könnte beim nächsten Besuch im betreffenden Land eine böse Überraschung erleben. In Italien verjähren Bußgelder erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren.

Wenn beispielsweise Urlauber nach Italien zurückkehren und dort in eine Verkehrskontrolle oder Passkontrolle kommen, können ausstehende Bußgelder selbst nach Jahren noch verlangt werden.

Monika Gaß, ADAC Pfalz

Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern wie Großbritannien, Norwegen oder Liechtenstein können in Deutschland nicht vollstreckt werden. "Diese Länder haben kein Abkommen, das es dem Bundesamt für Justiz ermöglicht, die Bußgelder einzutreiben", erläutert Monika Gaß. "Deshalb wird oft versucht, das Geld direkt vor Ort einzukassieren."

Eine schnelle Bezahlung kann sich lohnen: Viele Länder gewähren Rabatte, wenn die Geldbuße zügig beglichen wird. Monika Gaß empfiehlt dringend, bei der Zahlung vor Ort eine Quittung zu verlangen, um belegen zu können, dass das Bußgeld bereits bezahlt ist und um später nicht noch einmal für dasselbe Vergehen belangt werden zu können.


Vor Abfahrt informieren

Vor einer Auslandsfahrt sei es entscheidend, sich über die Geschwindigkeitsbegrenzungen und besonderen Verkehrsregeln wie zum Beispiel beim Parken zu informieren, rät Gaß. Auch wichtig sei zu wissen, ob es Mautgebühren gebe. So müssen deutsche Fahrer*innen die Vignettenpflicht für Autobahnen in Ländern wie Österreich und der Schweiz beachten. "Wer beispielsweise nach Spanien oder Portugal fährt, sollte sich darüber informieren, wie die Regeln im Zielland, aber auch in den Transitländern wie Frankreich und Spanien aussehen", so Gaß.

Sie weist zudem darauf hin, dass "in vielen Ländern Umweltvorschriften für die Befahrung von Städten gelten". In Italien gibt es in zahlreichen Städten und Gemeinden verkehrsbeschränkte Zonen. Innenstädte sind dort häufig für den touristischen Autoverkehr gesperrt oder stark eingeschränkt.

Warnwesten mitführen

Auch die Mitführung von Warnwesten sei wichtig: "Manchmal ist eine Warnweste pro Person vorgeschrieben, manchmal reicht eine für das gesamte Fahrzeug", so Gaß. Neben Warnwesten gehören auch ein Warndreieck und ein Verbandskasten in vielen Ländern zur Standardausstattung.

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