Stromanbieter wechseln: Durch neue EU-Richtlinie nun schneller

Neue EU-Richtlinie:Stromanbieterwechsel geht künftig schneller

von Helena Schwar
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Der Stromanbieterwechsel muss ab dem 6. Juni 2025 binnen 24 Stunden erfolgen. Die Kündigungsfrist des bestehenden Vertrags bleibt aber weiterhin gültig. Die Details im Überblick.

Stromabrechnung

Seit 2025 müssen Stromanbieter einen dynamischen Stromtarif anbieten: Weht viel Wind oder scheint die Sonne stark, können Verbraucher richtig sparen. Doch nicht für jeden lohnt sich der Tarif.

02.06.2025 | 3:35 min

Der Wechsel eines Stromanbieters soll für Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft einfacher werden. Dafür tritt zum 6. Juni 2025 eine wichtige Änderung in Kraft: Der technische Wechselprozess muss künftig innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein - und das an jedem Werktag. Die Neuerung basiert auf einem EU-Beschluss und soll Abläufe in der Energiewirtschaft effizienter und kundenfreundlicher gestalten. In der Vergangenheit dauerte die Umstellung bis zu acht Werktage.

Die Kündigungsfrist des bestehenden Stromvertrags muss allerdings weiterhin eingehalten werden. Sie beträgt in der Regel einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit.

Es geht hier nur um den technischen Vorgang des Wechsels. Die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert.

Florian Munder, Referent Team Energie und Bauen, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

Auch die Bundesnetzagentur betont, dass die rechtlichen Grundlagen für Vertragslaufzeiten weiterhin bestehen bleiben.

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Laut einem EU-Bericht könnte Deutschland jährlich bis zu 300 Millionen Euro Stromkosten einsparen, würde der einheitliche Großhandelspreis durch Strompreiszonen ersetzt.

29.05.2025 | 1:27 min

Stromvertrag rechtzeitig vor Umzug prüfen

Früher war es möglich, einen Vertrag nach dem Einzug rückwirkend auf das Einzugsdatum zu datieren. Das ist nun nicht mehr erlaubt. Ein Stromvertrag kann nicht mehr rückwirkend abgeschlossen oder gekündigt werden.

Das bedeutet:

  • Kündigung des alten Vertrags und Abschluss des neuen müssen vor dem Umzug erfolgen.
  • Wer nach dem Umzug noch im alten Vertrag ist, kann dann nur zu den regulären Fristen kündigen.
  • Beim Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs gilt meist eine Frist von sechs Wochen ab Mitteilung an den Versorger.

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Wird nicht rechtzeitig gekündigt, läuft der alte Vertrag weiter mit dem Risiko, den Stromverbrauch des Nachmieters mitzufinanzieren. Deshalb ist eine exakte Abstimmung zwischen altem Mieter, neuem Mieter und gegebenenfalls mit dem Vermieter wichtig. Am Tag des Ein- oder Auszugs sollte daher der Zählerstand abgelesen und an den Versorger übermittelt werden.

Grundsätzlich gilt wie bisher: Ein Stromvertrag muss vor Beginn der Stromentnahme abgeschlossen sein. Wird Strom ohne Vertrag genutzt, greift automatisch die Grundversorgung, die meist teurer ist. Eine Unterbrechung der Stromlieferung droht dabei aber nicht. Ein später abgeschlossener Vertrag gilt allerdings nur für die Zukunft.

Nach Berechnungen der Bundesnetzagentur liegen die Preise für Neukundenverträge aktuell unter denen von Bestandskundenverträgen. Ein Anbieterwechsel kann sich daher finanziell lohnen.

Allgemein empfiehlt die Bundesnetzagentur den Haushalten, in regelmäßigen Abständen ihren bestehenden Belieferungsvertrag mit aktuellen Angeboten zu vergleichen. Dabei sollte nicht nur der Preis, sondern auch die übrigen Vertragskonditionen wie Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist berücksichtigt werden.


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Wichtig für den 24-Stunden-Wechsel des Stromanbieters

Für den neuen technischen Prozess ist die Marktlokationsnummer (MaLo-ID) entscheidend. Sie identifiziert eindeutig die Entnahmestelle, also die jeweilige Wohnung, nicht die Person. Im Gegensatz zur Zählernummer bleibt sie auch bei Zählerwechseln unverändert. Die Marktlokationsnummer ist auf der Stromrechnung zu finden.

Durch die MaLo-ID wird die Umstellung innerhalb von 24 Stunden ermöglicht, denn sie erleichtert entscheidend die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messtellenbetreibern.

Es ist wichtig, die MaLo-ID nicht an unberechtigte Stellen weiterzugeben. Denn jeder, der Ihre MaLo-ID und Ihren aktuellen Energieversorger kennt, kann einen neuen Vertrag mit einem anderen Versorger abschließen.


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Ziel der neuen Regelung ist es, den Anbieterwechsel einfacher und schneller zu machen. Versorger können dadurch interne Prozesse beschleunigen, insbesondere bei kurzfristigen Vertragsbeendigungen, etwa nach einer Sonderkündigung. Aus Sicht der Bundesnetzagentur profitieren Verbraucher vor allem von einer verkürzten Phase in der teureren Ersatzversorgung.

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