Sommermärchen-Prozess: DFB wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Sommermärchen-Prozess:DFB wegen Steuerhinterziehung verurteilt

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Im Prozess um die Finanzflüsse rund um die WM 2006 hat das Landgericht Frankfurt den DFB wegen Steuerhinterziehung schuldig gesprochen.

Archiv: Fahnen mit dem Logo des DFB wehen am 15.04.2016 in Frankfurt am Main
Der DFB ist im sogenannten Sommermärchen-Prozess wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Quelle: dpa

Der Deutsche Fußball-Bund ist im Sommermärchen-Prozess schuldig gesprochen und wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von mehr als 100.000 Euro verurteilt worden. Die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler verkündete das Urteil am 34. und letzten Verhandlungstag vor dem Landgericht Frankfurt.
In dem Prozess geht es um dubiose Zahlungsflüsse rund um die WM 2006. Die Staatsanwaltschaft warf dem DFB vor, rund 2,7 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben und forderte eine Strafe in Höhe von 270.000 Euro. In ihrem Plädoyer zu Wochenbeginn sprach sie von einer hohen kriminellen Energie.
Theo Zwanziger
Mitte Mai endete der Sommermärchen Prozess gegen den Ex-DFB Präsidenten Theo Zwanziger. Er wurde wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Das Verfahren wurde mit Zahlung einer Geldstrafe eingestellt.30.04.2025 | 1:45 min

Richterin: "Katastrophales Bild" bei Aufarbeitung

Das Gericht folgte in seinem Urteil der Ansicht der Anklagebehörde, blieb aber hinter der Bußgeldforderung zurück. Distler erklärte:

Dass der DFB Steuern hinterzogen hat, steht nach Ansicht der Kammer ohne Zweifel fest.

Eva-Marie Distler, Richterin Landgericht Frankfurt

Da es sich im Strafprozess um zwei verschiedene Formen der Steuerhinterziehung handelt, wurden zwei separate Geldbußen angesetzt: eine in Höhe von 60.000 Euro und eine in Höhe von 70.000 Euro. 20.000 Euro wurden dem Verband wegen der "rechtsstaatwidrigen Verfahrensdauer" bereits erlassen. Das heißt, zu zahlen bleiben für den DFB nun insgesamt 110.000 Euro. Zusätzlich muss der DFB die Kosten des Verfahrens tragen.

"DFB ist der Verlierer"

In ihrer Urteilsbegründung ging die Richterin mit dem Verband hart ins Gericht. Der DFB hätte mit einer Selbstanzeige im Jahr 2015 schon frühzeitig den "Stecker ziehen" können. "Das eine Verbandsgeldbuße in einem Strafverfahren ausgesprochen wird, kommt sehr selten vor und ist nicht üblich." So sei seither viel Geld verschwendet worden. Distler kritisierte:

Beim DFB ticken die Uhren anders. Hier werden Anwaltskosten in astronomischer Höhe produziert.

Eva-Marie Distler, Richterin Landgericht Frankfurt

"Die Verantwortung wird von den Verantwortlichen externalisiert. Mit persönlichen Konsequenzen muss ja keiner rechnen", so Distler. Ihrer Ansicht nach sei "der DFB der Verlierer". Auch habe der Verband bei der Aufarbeitung der Affäre ein "katastrophales Bild" abgegeben.
wm 2006 - jubelnde deutsche fussballfans auf der fanmeile in berlin
Schiebereien beim Sommermärchen24.09.2019

DFB weist Vorwürfe zurück

Der DFB lässt sich nach dem Urteil eine Revision offen. Wie der Verband mitteilte, werde man eine abschließende Beurteilung erst nach Auswertung der schriftlichen Urteilsgründe vornehmen. Für die Ausfertigung hat das Landgericht mehrere Wochen Zeit.
Der DFB hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. "Wir glauben, es hat keine Steuerhinterziehung gegeben", sagte DFB-Anwalt Jan-Olaf Leisner in seinem Plädoyer am vergangenen Montag. Der Fiskus habe in dem Fall keinen finanziellen Schaden erlitten, sondern vielmehr einen Zinsvorteil von 650.000 Euro für sich verbucht.
Im Kern ging es in dem Verfahren um eine DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA aus dem April 2005. Diese Summe wurde auf ein Konto von Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet und entsprach den zehn Millionen Schweizer Franken, die Franz Beckenbauer 2002 von dem französischen Unternehmer erhalten hatte. Der DFB verschleierte die Rückzahlung des Darlehens als Beitrag zu einer geplanten WM-Eröffnungsgala, die später abgesagt wurde, und deklarierte diese ein Jahr später als Betriebsausgabe.

Chancen auf Steuerrückzahlung schwinden

Von den anfangs drei Beschuldigten saß niemand mehr auf der Anklagebank. Die Verfahren gegen die drei ehemaligen DFB-Spitzenfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt wurden gegen die Zahlung von Geldstrafen eingestellt. Zwanziger musste 10.000 Euro zahlen, Niersbach 25.000 Euro, Schmidt 65.000 Euro.
Mit der Verurteilung schwinden die Chancen des Verbandes auf eine erhoffte Steuerrückzahlung von 22 Millionen Euro. Diese Summe hatte der DFB im Jahr 2017 nachzahlen müssen, nachdem ihm wegen der WM-Affäre rückwirkend die Gemeinnützigkeit für 2006 entzogen worden war. 2022 hatte der DFB dagegen eine Klage beim Finanzverwaltungsgericht Kassel eingereicht, über die bislang nicht entschieden wurde.
Quelle: dpa, SID
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