Die Aufgaben des Bundespräsidenten
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Der Bundespräsident ist das deutsche Staatsoberhaupt. Er prüft alle Gesetze, bevor sie in Kraft treten dürfen. Er ernennt den Bundeskanzler nach dessen Wahl und auf dessen Vorschlag die Minister der Bundesregierung. Er unterzeichnet Verträge mit anderen Staaten. Er kann auch Strafgefangene begnadigen.
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Wahl des Bundespräsidenten
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung alle fünf Jahre gewählt. Das ist ihre einzige Aufgabe. Sie besteht je zur Hälfte aus allen Bundestagsabgeordneten und aus Menschen, die - je nach Größe der Bundesländer - von den 16 Landesparlamenten ausgewählt werden. Das können auch Menschen sein, die keinem Parlament angehören.
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