Sport, Streaming, Lesen, Ausgehen ... laut Statistischem Bundesamt verbringen Männer mehr Zeit mit Freizeitaktivitäten als Frauen.
Quelle: dpa
Ob drinnen oder draußen, ob aktiv oder entspannt: Im Schnitt verbringen Bundesbürger ab zehn Jahren an Wochenenden und Feiertagen 7 Stunden und 45 Minuten am Tag mit Freizeitaktivitäten, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilt. An Werktagen sind es 5 Stunden und 26 Minuten.
Die sogenannte Zeitverwendungserhebung wird nur alle zehn Jahre durchgeführt, zuletzt 2022, das noch von der
Corona-Pandemie geprägt war. Befragt wurden Personen ab zehn Jahren, die in einer App oder einem Zeit-Tagebuch festhielten, wie sie ihre Zeit verbringen.
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Frauen nutzen Zeit weniger für Freizeitaktivitäten
Männer und Jungen wenden demnach an Wochenenden und Feiertagen mit 8 Stunden und 5 Minuten mehr Zeit für Freizeitaktivitäten auf als Frauen und Mädchen - bei ihnen sind es 7 Stunden und 23 Minuten.
Auch unter der Woche verbringen Männer und Jungen mit 5 Stunden und 38 Minuten durchschnittlich mehr Zeit mit Freizeitaktivitäten als Frauen und Mädchen mit 5 Stunden und 17 Minuten.
Rund ein Drittel der Zeit für Streaming und TV
Betrachtet man sowohl Werktage als auch Wochenend- und Feiertage zusammen, verbringen die Befragten im Schnitt 6 Stunden und 9 Minuten am Tag mit Freizeitaktivitäten. Dabei wird rund ein Drittel dieser Zeit (2 Stunden und 7 Minuten) mit Fernsehen und Streaming verbracht.
Für soziale Kontakte und Geselligkeit - Gespräche und Telefonate, Nutzung Sozialer Medien, Besuch empfangen, private Treffen oder Ausgehen in Cafés - wird im Schnitt 1 Stunde und 15 Minuten pro Tag aufgewendet. Kulturelle Tätigkeiten wie Lesen, Musik hören, Kino oder Ausflüge nehmen 53 Minuten pro Tag ein. Jeweils gut eine halbe Stunde wird für Sport sowie die Nutzung von Computern und Smartphones (ohne Kommunikation) aufgewendet.
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Gartenarbeit und Handwerk gelten nicht als Freizeit
Nicht unter Freizeitaktivitäten fallen in der Zeitverwendungserhebung ehrenamtliche Tätigkeiten,
Gartenarbeit, handwerkliche Tätigkeiten, Nähen, Backen oder Tierpflege. Diese Aktivitäten zählen als unbezahlte Arbeit. Auch
Schlafen wird nicht als Freizeitaktivität gezählt.
"Bei den Zeitangaben ist zu berücksichtigen, dass es sich um Durchschnittswerte beispielsweise über Jung und Alt, Männer und Frauen, Erwerbstätige und Nichterwerbstätige handelt", schränkt das Bundesamt weiter ein.
Quelle: AFP, dpa, KNA