Ohne Zustimmung der Bundesländer:Bund will sichere Herkunftsstaaten bestimmen
Die schwarz-rote Regierung will künftig alleine festlegen können, welche Länder als sichere Herkunftsstaaten gelten. Eine Regelung der Ampel-Regierung soll zudem revidiert werden.
Innenminister Dobrindt will, dass die Bundesregierung künftig allein entscheiden kann, was ein sicheres Herkunftsland ist. Was er mit dieser Reform bezweckt, berichtet Diana Zimmermann.
04.06.2025 | 1:26 minDie Bundesregierung hat die nächsten Verschärfungen in der Migrationspolitik auf den Weg gebracht. Für schnellere Asylverfahren und leichtere Abschiebungen will sie künftig ohne Zustimmung der Bundesländer sogenannte sichere Herkunftsstaaten bestimmen können.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. Der Entwurf muss noch durch Bundestag und Bundesrat.
Die Migrationspolitik beschäftigt Berlin. Trotz einer aktuellen Gerichtsentscheidung wollen Merz und Dobrindt die Praxis der Zurückweisungen beibehalten.
03.06.2025 | 1:44 minKoalition will mehr sichere Herkunftsländer
Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitern zu wollen, beginnend mit den Ländern Algerien, Indien, Marokko und Tunesien. Zudem vereinbarten die Koalitionspartner, die Einstufung dieser Staaten durch Rechtsverordnung zu ermöglichen.
Dann hätten Bundestag und Bundesrat kein Mitspracherecht mehr. Opposition und Flüchtlingsorganisationen werfen der Regierung vor, die Bundesländer umgehen zu wollen.
Um die Migration in der Europäischen Union zu begrenzen, hat die Kommission eine Liste sogenannter „sicherer Herkunftsländer“ vorgeschlagen. Alle sind EU-Beitrittskandidaten.
16.04.2025 | 1:01 minSchutz im Einzelfall trotzdem möglich
Staaten können als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden, wenn Menschen dort weder Verfolgung noch Gewalt drohen. In Einzelfällen ist es aber trotzdem möglich, Schutz zu gewähren, wenn Betroffene nachweisen, dass ihnen im Herkunftsland Verfolgung oder Schaden drohen.
In der Vergangenheit war die Einstufung von Ländern mitunter am Bundesrat gescheitert. Im Dezember 2023 wurden aber Georgien und die Republik Moldau in die Liste aufgenommen. Darauf stehen auch Ghana und der Senegal sowie die Westbalkanstaaten.
Der Gesetzentwurf enthält zudem einen Passus, nach dem in Verfahren zu Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam die Pflichtverteidigung durch einen Anwalt wieder abgeschafft werden soll. Sie war erst im vergangenen Jahr eingeführt worden.
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