Elektronische Fußfessel: Hubig plant neues Gesetz

Schutz vor Gewalttätern:Fußfessel: Hubig plant neues Gesetz

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Das Gerät schlägt Alarm, wenn verurteilte Täter sich ihren Opfern nähern: Nach Plänen von Justizministerin Hubig könnte 2026 ein neues Gesetz für elektronische Fußfesseln kommen.

Elektronische Fußfessel, zur Aufenthaltsüberwachung einer Person, welche an einem der Fußgelenke angebracht wird.
Mit Technik für mehr Opferschutz: Elektronische Fußfessel
Quelle: Imago

Die elektronische Fußfessel für Gewalttäter könnte nach Einschätzung von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schon ab kommendem Jahr auch in Deutschland eingeführt werden. Das sagte die SPD-Politikerin der "Süddeutschen Zeitung".
Um etwa Frauen besser vor gewalttätigen Partnern zu schützen, plant die Ministerin eine Regelung nach dem sogenannten spanischen Modell: Dort werden keine festen Verbotszonen wie der Wohnort oder der Arbeitsplatz überwacht, stattdessen ist der Abstand zwischen Täter und Opfer maßgeblich: Das Opfer trägt eine GPS-Einheit - befindet sich der Täter mit der Fußfessel absichtlich oder unabsichtlich in der Nähe, wird bei der Polizei Alarm ausgelöst und das Opfer erhält einen Warnhinweis.
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Gesetzentwurf zum Herbst

Nach dem Sommer werde sie einen Gesetzentwurf vorlegen, kündigte Hubig an. "Familiengerichte können dann nach dem Gewaltschutzgesetz die Anordnung treffen, dass Täter - also beispielsweise Männer, die ihre Ex-Partnerin schlagen oder bedrohen - eine elektronische Fußfessel tragen müssen. Den Opfern wird es offengelassen, ob sie selbst ein Empfangsgerät bei sich führen wollen oder nicht."
Zum Zeitplan sagte Hubig: "Realistisch ist, dass wir damit im Laufe des nächsten Jahres anfangen können." Wenn das Gesetz verabschiedet sei, müssten die Länder es noch in die Praxis umsetzen. Die arbeiteten aber bereits mit Hochdruck an den Vorbereitungen zur Umsetzung, sagte die Bundesjustizministerin.
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Auch Anti-Gewalt-Training soll verpflichtend werden

Auch die Teilnahme etwa an einem Anti-Gewalt-Training solle verpflichtend angeordnet werden können, erklärte die Ministerin weiter. Zudem will Hubig Gewaltschutzanordnungen auch im Kindschaftsrecht verankern, um Kinder besser vor einem gewalttätigen Elternteil zu schützen.
Wie die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf Informationen des Bundeskriminalamts berichtet, soll die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt in Deutschland im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht haben. Demnach wurden 256.942 Fälle erfasst - 3,7 Prozent mehr als 2023. In den vergangenen fünf Jahren nahm die häusliche Gewalt den Zahlen zufolge um fast 14 Prozent zu.
Quelle: dpa, epd, AFP

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