Bundesverwaltungsgericht:Klage gegen Rundfunkbeitrag: Urteil in zwei Wochen erwartet
Weil sie das Programm für unausgewogen hält, will eine Frau aus Bayern keinen Rundfunkbeitrag zahlen und klagt sich durch alle Instanzen. Das Urteil wird in zwei Wochen erwartet.
Eine Frau aus Bayern weigert sich, ihren Rundfunkbeitrag zu bezahlen (Symbolbild).
Quelle: dpaZum Prozessauftakt am Bundesverwaltungsgericht ist sie nicht persönlich erschienen: Die Klägerin aus Bayern, die das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umkrempeln möchte. An ihrer Stelle sitzt auf der Klägerbank im großen Sitzungssaal des Leipziger Gerichtsgebäudes Jimmy Gerum von der Bürgerinitiative "Leuchtturm ARD".
Das sorgt einen kurzen Moment für Irritationen. "Wir sind uns einig, dass er kein Prozessbeteiligter ist", sagt der Vorsitzende Richter Ingo Kraft an die Anwälte der Klägerin gerichtet, um hinterherzuschieben: "Wir dulden Sie am Tisch".
Eine Entscheidung, die Kraft nicht bereut haben dürfte. Denn während der gesamten Verhandlung gibt Gerum keinen einzigen Laut von sich. Ganz anders einige Zuschauer, die das Geschehen im Gerichtssaal immer wieder mit Johlen, Gelächter und Applaus quittierten, so dass sich der Vorsitzende mehrmals dazu gezwungen sieht, zur Ruhe zu mahnen.
Klägerin kritisierte fehlende Meinungsvielfalt
Dabei geht es in dem Verfahren vordergründig um eher wenig: Rundfunkbeiträge in Höhe von 63,53 Euro hatte die Klägerin in den Jahren 2021 und 2022 nicht gezahlt. Gegen den Zahlungsbescheid des Bayerischen Rundfunks klagt sie sich seitdem durch alle Instanzen.
Die Höhe des Rundfunkbeitrags bleibt vorerst bei 18,36 Euro, so die Ministerpräsidentenkonferenz. Wir sprechen mit dem Medienökonom Frank Lobigs.
12.12.2024 | 9:58 minÜber dem Verfahren steht allerdings eine grundsätzliche Frage: Dürfen Gerichte überprüfen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag sachgerecht erfüllt? Denn die Klägerin macht geltend, sie dürfe den Rundfunkbeitrag zurückhalten, bis die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Programminhalte ändern. Diese wiesen "strukturelle Defizite" auf, zeichneten sich durch "Meinungseinfalt" statt Meinungsvielfalt aus, so die Klägerin.
Rechtlich stützt sie sich auf ein vermeintliches Zurückbehaltungsrecht. Darunter verstehen Juristen die Möglichkeit, eine eigentlich fällige Forderung so lange nicht zu erfüllen, wie der Gläubiger dieser Forderung seinerseits eine Pflicht verletzt.
Vor den Gerichten der Vorinstanzen war die Frau aus Bayern mit dieser Argumentation gescheitert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verwies darauf, dass es ausschließlich den hierzu berufenen Gremien obliegt, zu überprüfen, ob die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Auftrag sachgerecht erfüllen.
ZDF und ARD haben wegen der künftigen Höhe des Rundfunkbeitrags vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt. Die von der „KEF“ empfohlene Erhöhung wurde nicht umgesetzt.
19.11.2024 | 1:25 minBundesverwaltungsgericht sieht "grundsätzliche Bedeutung"
Die Rundfunkgesetze und Staatsverträge der Länder bestimmen, dass die Kontrolle öffentlich-rechtlicher Berichterstattung Aufgabe der Rundfunk- beziehungsweise Fernsehräte ist. Das sind Gremien, die den Querschnitt der Bevölkerung abbilden sollen und denen deshalb etwa Vertreter von Kirchen, Gewerkschaften und Sportverbänden angehören. Sie befassen sich unter anderem mit Programmbeschwerden von Hörern und Zuschauern.
Nach zwei juristischen Niederlagen vor dem Verwaltungsgericht München und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erzielte die Klägerin aus Bayern dann im vergangenen Jahr einen Etappensieg. Wegen der "grundsätzlichen Bedeutung" der aufgeworfenen Rechtsfragen ließ das Bundesverwaltungsgericht die Revision zu. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dies vorher abgelehnt hatte.
Das öffentlich-rechtliche Fernsehen in Deutschland soll bald weniger Kanäle haben. Welche Formate betroffen sind.
02.10.2024 | 2:42 minUrteil in zwei Wochen erwartet
An diesem Mittwoch befasste sich der 6. Senat des höchsten Verwaltungsgerichts nun ausgiebig mit den Argumenten der Klägervertreter und der Repräsentanten des Bayerischen Rundfunks. Trotz der turbulenten Stimmung im Saal lobte der Vorsitzende Ingo Kraft ausdrücklich die "sachliche Auseinandersetzung" der Verfahrensbeteiligten.
In dem sogenannten Rechtsgespräch ging es etwa darum, ob das Bundesverfassungsgericht mit einer Entscheidung aus dem Jahr 2018, in dem es den Rundfunkbeitrag für verfassungskonform erklärte, zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks womöglich schon das letzte Wort gesprochen hat.
Deutlich wurde auch: Zentral ist für das Bundesverwaltungsgericht die Frage, ob die Möglichkeit, eine Programmbeschwerde zu erheben, Beitragszahler hindert, vor Gericht zu ziehen, um eine Änderung der Berichterstattung zu erwirken. Das Urteil will der Senat am 15. Oktober verkünden.
Leon Fried arbeitet in der ZDF-Fachredaktion Recht und Justiz.
Mehr zum Rundfunkbeitrag
Einigung der Bundesländer:Rundfunkbeitrag soll bis 2027 nicht ansteigen
mit VideoBundesverfassungsgericht:Rundfunkbeitrag: Verfassungsbeschwerde abgelehnt
Drohnen, Rundfunkbeitrag, Klima:Wichtige Entscheidungen aus Karlsruhe 2025
von Daniel Heymann und Jan Henrichmit Video