Steuerfreie Zuschüsse zum Gehalt

Zuschüsse vom Arbeitgeber:Steuerfreie Alternativen zur Gehaltserhöhung

von Deborah Gettmann
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Mehr Geld am Ende des Monats ohne Gehaltserhöhung? Steuerfreie Zuschüsse vom Arbeitgeber können eine Alternative sein, die sich für beide Seiten lohnt. Ein Überblick.

Mann mit einem Fächer aus Euroscheinen

Arbeitgeber können mit steuerfreien Zuwendungen und Zuschüssen das Gehalt ihrer Mitarbeiter aufbessern - eine Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung ohne Abgaben.

Quelle: ClipDealer

Wenn Gehaltserhöhungen nicht möglich sind oder den Netto-Betrag der Mitarbeitenden kaum beeinflussen, können Job-Extras eine Alternative sein. Geschenke vom Arbeitgeber sind in einigen Unternehmen bereits Standard.

Job-Extras wie Zusatzzahlungen und Sachzuwendungen, die sich in einem bestimmten Rahmen bewegen, haben gegenüber Gehaltserhöhungen nämlich einen Vorteil: Sie sind steuer- und sozialversicherungsfrei.

Zuwendung ist nicht gleich Zuschuss

Welche Zusatzleistungen steuerfrei sind, ist vom Gesetzgeber klar definiert. Grundsätzlich unterscheidet er in zwei Kategorien: Bei Sachzuwendungen ist die Idee, dass Mitarbeitende einen Teil des Gehalts als Ware oder Dienstleistung erhalten. Gemeint sind damit zum Beispiel Waren- oder Tankgutscheine, die eine Freigrenze von 50 Euro im Monat nicht überschreiten dürfen, um steuerfrei zu bleiben. Finanzielle Zuschüsse hingegen gibt es zusätzlich zum Gehalt. Hier übernimmt der Arbeitgeber anteilig die Kosten, wie zum Beispiel für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio.

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse können eine gute Möglichkeit sein, um Mitarbeitenden Anerkennung zu zollen und die Motivation zu fördern.

Isabell Pohlmann, Steuer-Expertin bei Stiftung Warentest

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22.07.2024 | 2:47 min

Finanzzuschüsse in verschiedenen Bereichen möglich

Steuerfrei bezuschussen dürfen Arbeitgeber die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio oder einer Sportanlage bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat. Für zertifizierte Gesundheitskurse etwa in Form von Rückentraining oder Massagen gilt im Jahr eine Freigrenze von 600 Euro.

Nutzen Mitarbeitende öffentliche Verkehrsmittel, kann der Arbeitgeber die Fahrausweise abgabenfrei bezuschussen oder komplett übernehmen. Gleiches gilt für eine Bahncard. Wer lieber mit dem Rad zur Arbeit fährt, kann die steuerlichen Vorteile auch für den Neukauf von Dienstfahrrädern nutzen.

Unterstützung ist auch bei der Kinderbetreuung möglich: "Hier lässt sich unter Umständen einiges an Geld einsparen", sagt Isabell Pohlmann, Steuer-Expertin bei Stiftung Warentest. Solange die Kinder noch nicht schulpflichtig sind, kann der Arbeitgeber zum Beispiel die Gebühren für Kita oder Tagesmutter zum Teil oder sogar komplett übernehmen. Arbeitnehmende müssen für diese Unterstützung keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Und auch für Arbeitgeber kann sich ein Kita-Zuschuss im Vergleich zur Gehaltserhöhung lohnen, da auch sie Sozialabgaben sparen.

Mitarbeitende können zudem von vergünstigtem Essen profitieren, etwa in einer Betriebskantine oder in Form von Restaurantschecks. Diese Zuschüsse bleiben ebenso wie Getränke während der Arbeitszeit oder der Obstkorb für den Arbeitgeber steuerfrei.

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitenden noch einen Inflationsausgleich zukommen lassen wollen, haben nicht mehr viel Zeit. Noch bis Ende des Jahres 2024 besteht die Möglichkeit, eine abgabenfreie Prämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro auszuzahlen. Entscheidend ist, dass diese zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt wird. Die Zahlungen sind bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei.

Das im Oktober 2022 von der Bundesregierung verabschiedete Gesetz zur Entlastung der gestiegenen Energiekosten fand bisher großen Zuspruch: Mehr als drei Viertel der Tarifbeschäftigten in Deutschland haben die Inflationsausgleichsprämie erhalten oder bekommen sie noch ausbezahlt - durchschnittlich in Höhe von 2.761 Euro.


Neue Vereinbarungen prüfen

Ein Rat für Arbeitnehmende ist, neue Vereinbarungen stets zu prüfen und den eigenen Rentenanspruch im Blick zu behalten. Wenn keine Sozialabgaben fällig werden, landet auch weniger in der Rentenversicherung.

Zusätzlich zu Gehaltsgesprächen kann es sich lohnen, individuell nach steuerfreien Extras zu fragen. "Ein guter Zeitpunkt für solche Gespräche kann zum Beispiel sein, wenn man gerade einen persönlichen beruflichen Erfolg erzielt hat", so Steuer-Expertin Pohlmann.

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Quelle: dpa

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