Was sich 2018 für Verbraucher ändert

Was sich 2018 für Verbraucher ändert

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Kalenderblatt Januar 2018

Das Jahr 2018 bringt Veränderungen in unterschiedlichen Bereichen: So sinken beispielsweise die Rentenbeiträge, das Kindergeld wird erhöht. Auch bei Urlaubsbuchungen gibt es Neuerungen; für Bankkunden sollen Geldgeschäfte ab 2018 sicherer werden.

Am 13. Januar 2018 treten neue AGBs für den europaweiten Zahlungsverkehr in Kraft. Die sogenannte PSD2-Richtlinie umfasst Überweisungen, Lastschriften, die Kartenzahlung und das Online-Banking. Eine der Änderungen: Für jeden Bankkunden sinkt die Haftungsgrenze bei Missbrauch auf maximal 50 Euro. Bislang galt bei Missbrauch der PIN/TAN fürs Online-Banking eine Haftungsgrenze von 150 Euro.
Weiterhin unbegrenzt haftet der Bankkunde aber bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Grob fahrlässig ist es zum Beispiel, die PIN auf der EC-Karte zu notieren oder das Portemonnaie mit der EC-Karte im Handschuhfach des Autos liegen zu lassen. Das gilt selbst dann als grob fahrlässig, wenn Handschuhfach sowie Auto abgeschlossen waren. Unter Vorsatz fällt etwa das Mitteilen der PIN an eine Person, die wissentlich Geld abhebt und gleichzeitig die vermeintlich in fremde Hände gelangte Karte als gestohlen gemeldet wird.

Dienstleister wie Sofortüberweisung und Paydirect sind nunmehr gesetzlich anerkannt und unterliegen der Bankenaufsicht. Online-Bankkunden können über eine App Geld sofort für eines ihrer Konten freigeben und dafür eine PIN oder eine TAN verwenden. Bislang ging das nicht. Online-Bankkunden können künftig mehrere Konten von unterschiedlichen Banken über einen Drittanbieter wie Sofortüberweisung oder Paydirect verwalten.

TAN-Liste wird abgeschafft

Das TAN-Verfahren per Papier gilt als das unsicherste Verfahren bei der Online-Überweisung, es wird 2018 abgeschafft. Alte noch vorhandene Listen können noch benutzt werden. Danach müssen die Kunden auf ein anderes Verfahren wechseln, etwa M-TAN (TAN wird per SMS auf das Handy geschickt), Chip-TAN (per EC-Karte und TAN-Generator wird ein Bild-Code vom Computer eingescannt, wodurch eine TAN erzeugt wird) oder QR-TAN (die Bank schickt einen QR-Code, der per App auf dem Handy gescannt wird und dann die TAN erzeugt).

Mehr Sicherheit für Bankkunden

Ab 2018 sind Banken verpflichtet, bei Fehlleitung einer Überweisung alle verfügbaren Informationen über den Empfänger herauszugeben. Bislang hatten die Banken dies aus Datenschutzgründen verweigert. Die Anfrage muss schriftlich erfolgen.
Der Bankkunde wird zudem besser geschützt, wenn EC-Karte oder Kreditkarte gestohlen und anschließend vom Dieb Geld abgehoben wird. Banken sind nun verpflichtet, den fälschlich abgebuchten Betrag innerhalb eines Tages, nachdem die Bank informiert wurde, zurück zu überweisen. Durch die neue Regel soll der Schaden für den Kunden begrenzt werden.

Weitere Änderungen

























Quelle: ZDF, dpa, afp, Deutsche Handwerkszeitung

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