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Rechtsextremer Verdachtsfall:Bundesverwaltungsgericht weist AfD-Beschwerde ab
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Nach ZDF-Informationen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) drei Beschwerden gegen die Zulassung aus der AfD zurückgewiesen.
Quelle: dpa/Sebastian Gollnow
Nach ZDF-Informationen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) drei Nichtzulassungsbeschwerden aus der AfD zurückgewiesen. Damit sind
- die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall
- die Einstufung der inzwischen aufgelösten "Jungen Alternative" als rechtsextremistischer Verdachtsfall
- die Einstufung des ebenfalls offiziell nicht mehr existenten "Flügels" der Partei als gesichert rechtsextremistisch rechtskräftig.
Die AfD, hat das ZDF ebenfalls aus informierten Kreisen erfahren, will dagegen möglicherweise Verfassungsbeschwerde einlegen. AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel teilten in einer Stellungnahme mit:
Wir haben die Beschlüsse zur Kenntnis genommen und bedauern, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Revision nicht zulässt. Somit können relevante, die Republik bewegende Fragen nicht geklärt werden. Deshalb lassen wir die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde prüfen.
Stellungnahme der AfD
Werden potenzielle Wähler abgeschreckt?
Derzeit klagt die AfD auch gegen ihre inzwischen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vorgenommene Einstufung als gesichert rechtsextremistische Partei. Die erste Instanz, die über die Hochstufung verhandelt, wird das Verwaltungsgericht in Köln sein.
Die Sorge in der AfD ist groß: Erstens fürchtet sie, dass die Einstufung sie Wähler kosten oder potenzielle Wähler abschrecken könnte. Zweitens einen Schwund unter Parteimitgliedern oder -funktionären, weil beispielsweise Beamte die Partei verlassen könnten. Und drittens heizt die Debatte um die Hochstufung auch die über ein mögliches Verbotsverfahren an.
Die SPD hat sich auf ihrem Parteitag im Juni einstimmig für ein solches Verfahren ausgesprochen. Beschließen kann es entweder der Bundestag, der Bundesrat oder aber die Bundesregierung. Derzeit zeichnet sich jedoch nirgendwo dafür eine Mehrheit ab. Eine Partei verbieten kann in Deutschland nur das Bundesverfassungsgericht.
Nicole Diekmann ist Korrespondentin im ZDF-Hauptstadtstudio.
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