Entwurf von Arbeitsministerin Bas: Aufträge nur bei Tariftreue

Entwurf der Arbeitsministerin:Bas: Aufträge des Bundes nur bei Tariftreue

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Die Entscheidung für Aufträge des Bundes an Unternehmen soll sich künftig an der Tariftreue orientieren. Bislang muss das günstigste Angebot den Zuschlag erhalten.

Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD)
Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD) plant ein Tariftreuegesetz.
Quelle: ddp

Unternehmen sollen ihre Beschäftigten bei Aufträgen des Bundes künftig nach Tarif bezahlen müssen. Sonst drohen ihnen nach einem neuen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) empfindliche Strafen. Die Vorlage für ein Tariftreuegesetz gab Bas in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung, wie von dort verlautete.
Die Arbeitgeber warnten vor einer "weiteren massiven Belastung für unsere Wirtschaft", der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte lediglich Details an dem Entwurf. Ab einem Auftragswert von 50.000 Euro sollen Firmen ihren Beschäftigten nach den Plänen Entgelt, Weihnachtsgeld, Urlaube und Ruhezeiten wie in branchenüblichen Tarifverträgen gewähren müssen.

Modernisierung der Infrastruktur

Bas wies auf die Bedeutung von Bundesaufträgen hin und speziell auf das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen Infrastruktur. "Für die Modernisierung von Brücken, Krankenhäusern, Schulbauten werden dann viele öffentliche Aufträge vergeben." Dabei sei nun klar:

Lohn-Dumping mit Steuergeld schieben wir einen Riegel vor.

Bärbel Bas (SPD), Arbeitsministerin

Für Start-ups solle "bei der Ausführung innovativer Lösungen" ein Schwellenwert von 100.000 Euro gelten, hieß es. Über ein solches Gesetz wird seit langem diskutiert. Vor rund 30 Jahren waren noch drei von vier Arbeitsplätzen tarifgebunden; heute ist es nur noch jeder zweite. Die Ampel-Regierung hatte sich ein Tariftreuegesetz vorgenommen, aber vor allem wegen Vorbehalten der FDP nicht verwirklicht. In den meisten Bundesländern gibt es entsprechende Regelungen seit längerem.

Arbeitgeber warnen vor Belastung

Der Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, kritisierte: "Der Entwurf des sogenannten Bundestariftreuegesetzes ist ein Etikettenschwindel." Mit echter Tariftreue habe das nichts zu tun. "Denn Treue setzt Freiwilligkeit voraus, nicht staatlichen Zwang." Das Gesetz zwinge Unternehmen in ein fremdes Tarifwerk. Vor allem kleinere Unternehmen würden belastet.
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Die Gewerkschaften begrüßten den Entwurf. Doch machte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell auch Kritikpunkte deutlich - unter anderem, dass der Gesetzentwurf Aufträge zur Bedarfsdeckung der Bundeswehr ausdrücklich ausnimmt.

Bislang günstigster Anbieter bevorzugt

Heute muss die öffentliche Hand laut Vergaberecht die günstigsten Anbieter beauftragen. "Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen", heißt es im Entwurf. Das Tariftreuegesetz soll dafür sorgen, dass der Kostenwettbewerb zwischen den Anbietern nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird.
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Bas sagte: "Damit geht der Bund mit gutem Beispiel voran und setzt einen Anreiz für mehr Tarifbindung." Denn mit Tarifverträgen ermöglichen Arbeitgeber während der Ausführung privater und öffentlicher Aufträge einheitliche Arbeitsbedingungen für die gesamte Belegschaft, wie in dem Gesetzentwurf betont wird.

Strafen oder Kündigung

Kontrolliert werden soll die Einhaltung der Tariftreue durch eine neue Prüfstelle. Wer die Tariftreue unterläuft, muss mit Strafen oder einer Kündigung des Auftrags rechnen - oder mit dem Ausschluss bei weiteren Vergaben. Vorgesehen sein sollen Vertragsstrafen in Höhe von maximal einem Prozent, bei mehreren Verstößen maximal zehn Prozent des Auftragswerts.
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Auch für Subunternehmen sollen die Regeln künftig gelten. Arbeitgeber sollen ihre Beschäftigten informieren müssen, dass sie einen Anspruch auf die einschlägigen Arbeitsbedingungen haben. Unternehmen müssen die Einhaltung der tariflichen Mindestarbeitsbedingungen künftig dokumentieren.
Laut Gesetzesbegründung wurden zuletzt auf Bundesebene jährlich insgesamt rund 16.000 öffentliche Aufträge und Konzessionen mit einem ausreichend großen Auftrags- oder Vertragswert erteilt, so dass sie von dem geplanten Gesetz erfasst sind.
Quelle: dpa

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