El Hotzo vor Gericht: Streit um X-Posts nach Trump-Attentat
FAQ
X-Posts nach Trump-Attentat:Worum es im Prozess gegen El Hotzo geht
von Philip Traxel
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Nach dem gescheiterten Attentat auf US-Präsident Trump hatte sich der Satiriker El Hotzo im Internet über die Tat lustig gemacht. Nun steht er vor Gericht.
Nach dem gescheiterten Attentat auf Donald Trump sorgten El Hotzos X-Posts für Aufsehen - nun muss sich der Satiriker wegen möglicher Straftatbilligung vor Gericht verantworten.
Quelle: dpa
Die Bilder gingen blitzschnell um die Welt: Der damalige US-Präsidentschaftskandidat mit blutüberströmtem Gesicht und in den Himmel gereckter Faust. Überall bewegte das gescheiterte Attentat auf Donald Trump Menschen und rief teils emotionale Reaktionen hervor.
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Auch der Satiriker Sebastian Hotz, bekannt unter dem Künstlernamen El Hotzo, äußerte sich in mehreren Posts auf dem Kurznachrichtendienst "X" zu der Tat. Genau diese Äußerungen sorgten für teils heftige Kritik und sind der Grund dafür, dass Hotz an diesem Mittwoch vor Gericht steht.
Was wird El Hotzo vorgeworfen?
Kurz nach dem gescheiterten Attentat auf Donald Trump im Juli 2024 veröffentlichte Sebastian Hotz auf der Plattform "X" zu dem Vorfall zwei Beiträge. In einem Post verglich er den Schuss auf Trump mit dem letzten Bus. In beiden Fällen gelte: "Leider knapp verpasst."
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15 Minuten später fügte er einen weiteren Kommentar hinzu. Darin schrieb er, er fände es "absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben." Kurze Zeit später löschte Hotz die Beiträge wieder.
Posts auf X: Welche rechtlichen Fragen sind zu klären?
Wie eine Sprecherin der Berliner Justiz bestätigte, hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben wegen des Vorwurfs der öffentlichen Billigung einer Straftat. Mit seinen Posts auf "X" habe Hotz die Ermordung des damaligen Präsidentschaftskandidaten Trump befürwortet.
Das Strafgesetzbuch verlangt aber außerdem, dass die in Rede stehende Äußerung geeignet ist, den öffentlichen Frieden in Deutschland zu stören. Das kann bei Äußerungen, die sich auf Straftaten beziehen, die im Ausland begangen wurden, durchaus in Frage gestellt werden, erklärt der Strafverteidiger Holger Matt.
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Das Verbot, Straftaten öffentlich gutzuheißen, ziele darauf ab, eine Atmosphäre zu verhindern, in der gleichartige Straftaten begünstigt werden.
Anzunehmen, dass dadurch [Hotz' Posts, Anm. d. Red.] der öffentliche Frieden in Deutschland überhaupt gestört werden konnte, das halte ich doch für problematisch.
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Strafrechtsexperte Holger Matt
Auch die Frage, ob Hotz eine Störung des öffentlichen Friedens in Kauf genommen hat, ihm also Vorsatz vorgeworfen werden kann, muss vor Gericht geklärt werden. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Satiriker eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Gab es in der Vergangenheit schon vergleichbare Fälle?
Der Fall erinnert an die Affäre um den Satiriker Jan Böhmermann. Der hatte im Jahr 2016 in seiner Fernsehsendung "NeoMagazin Royale" im ZDF ein "Schmähgedicht" über den türkischen Staatspräsidenten Erdoğan vorgetragen.
Der stellte einen Strafantrag wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts, die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren allerdings ein. Die Begründung: Die herabwürdigenden Äußerungen des Satirikers gegen den türkischen Staatspräsidenten seien klar satirisch überzeichnet und nicht ernst gemeint gewesen.
In einem anderen Fall aus dem Jahr 2023 sprach ein bayerisches Gericht einen Mann frei, der unter einem Youtube-Video über sogenannte "Klimakleber" kommentiert hatte: "Einfach drüber fahren". Das Gericht sah in der Äußerung eine überspitzt formulierte Unmutsäußerung, die aber keineswegs ernst gewesen sei. Ein Vorsatz, den öffentlichen Frieden zu beeinträchtigen habe hier nicht vorgelegen.
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Beide Fälle zeigen, dass Kontext und die Wahrnehmung durch einen verständigen Dritten entscheidend sind. Im Fall von Hotz stellt sich nun dieselbe Frage: War seine Aussage satirische Zuspitzung, oder eine echte Billigung eines Attentats?
Was sagt El Hotzo?
Vor der Verhandlung wollte sich Hotz Medien gegenüber nicht äußern. In einem Interview mit der "ZEIT" im vergangenen Jahr verteidigte Hotz seine Posts und bezeichnete sie als harmlosen, wenn auch nur mittelwitzigen Witz.
Begleitet von RTL begab sich Hotz auf "Vergebungsreise" durch die USA, um sich für seine Posts zu entschuldigen. In einem Kommentar auf der Nachrichtenplattform "X" rief er seine Anhänger zuletzt dazu auf, zu seinem Prozess ans Gericht zu kommen.
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Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Einstellung des Verfahrens unter Verweis auf die verfassungsrechtlich geschützte Satirefreiheit. Der DJV-Vorsitzende Mika Beuster bezeichnet die Anklage als überzogen. Selbst FDP-Politiker Wolfgang Kubicki, der die Äußerungen von Hotz anfangs stark kritisiert hatte, plädiert dafür, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, vorausgesetzt, Hotz entschuldige sich öffentlich.
Auch Strafverteidiger Matt hält eine Einstellung des Verfahrens etwa gegen Auflage für einen sinnvollen Mittelweg. So könne der Öffentlichkeit gezeigt werden, dass grenzüberschreitende Äußerungen nicht folgenlos bleiben, gleichzeitig aber das rechtliche Maß gewahrt wird.
Philip Traxel berichtet für die Redaktion Recht & Justiz des ZDF
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