Alleinerziehend: Welche Leistungen Eltern zustehen

Zuschüsse beantragen:Welche Leistungen Alleinerziehenden zustehen

von Svetlana Leitz
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Muss eine Person die Familie allein versorgen, ist für sie die Armutsgefahr besonders groß. Für Betroffene gibt es eigene Leistungen und Beratungsstellen.

Eine Mutter hält ihren Sohn an der Hand und überquert die Straße.

Besonders alleinerziehende Mütter sind armutsgefährdet. Heidi Thiemann, Vorsitzende von Alltagsheld:innen, im Gespräch zu den Sorgen und Problemen von Alleinerziehenden und welche Hilfe und Unterstützung es gibt.

07.10.2024 | 7:58 min

41 Prozent der alleinerziehenden Personen in Deutschland sind armutsgefährdet. Zum Vergleich: Im Bevölkerungsdurchschnitt liegt die Gefährdungsquote bei 16,6 Prozent. Armutsgefährdet bedeutet, dass eine alleinerziehende Familie mit einem Kind unter 14 Jahren weniger als 1.622 Euro im Monat zur Verfügung hat. Dieser Betrag entspricht der Armutsgefährdungsschwelle im Jahr 2023.

Diese Leistungen gibt es speziell für Alleinerziehende

"Nur etwa die Hälfte der Alleinerziehenden bekommen Unterhaltszahlungen vom Ex-Partner oder der Ex-Partnerin gezahlt", sagt Julia Preidel, wissenschaftliche Referentin beim Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). Und nur ein Viertel erhalte Geld in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts.

Alleinerziehende, die keinen oder nicht den vollständigen Unterhaltsbetrag bekommen, haben einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Das heißt, dass der Staat für die Zahlung in Vorleistung geht.

Für erwerbstätige Alleinerziehende ist ein Entlastungsbetrag in der Steuererklärung vorgesehen. Angehörige der Steuerklasse II können 4.260 Euro pro Jahr mit einem Kind und je 240 Euro für jedes weitere geltend machen.

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Diese Leistungen können alle Eltern bekommen

Das Kindergeld von aktuell 250 Euro pro Kind gibt es bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum Ende der Schul- oder Berufsausbildung vor dem 25. Geburtstag. Wenn das Bruttoeinkommen mindestens 900 Euro bei Paaren beziehungsweise mindestens 600 Euro bei Alleinerziehenden beträgt, aber der Bedarf der Kinder höher ist, gibt es noch den Kinderzuschlag obendrauf.

Falls die eigenen Mittel nicht ausreichen, können Alleinerziehende Bürgergeld voll oder ergänzend beziehen und Wohngeld beantragen. Das ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten - abhängig von der persönlichen Situation und vom Standort: "Wir wissen, dass bei Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen die Wohnkosten oft bereits die Hälfte des Haushaltseinkommens ausmachen", erklärt Julia Preidel.

Ein Tipp der Expertin: Zusammen mit den bezogenen Leistungen haben viele Eltern noch Anspruch auf weitere Unterstützung, etwa die Befreiung vom Elternbeitrag in der Kita oder vom Rundfunkbeitrag sowie Zuschüsse zur Bildung und Teilhabe.

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Wenn Mutter oder Vater verstorben sind, haben Hinterbliebene unter anderem Anspruch auf folgende finanzielle Leistungen:

  • Witwen- oder Witwerrente für überlebende Ehe- oder eingetragene Lebenspartner*innen
  • Waisenrente für hinterbliebene Kinder bis zum 18. Geburtstag oder bis zum Abschluss einer Schul- oder Berufsausbildung vor dem 27. Geburtstag


Hier gibt es Hilfe für Alleinerziehende

Kostenfreie Beratung für Alleinerziehende bieten unter anderem der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und die Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender (SHIA). Unterstützung bieten auch lokale Familienzentren, Wohlfahrtsverbände und Familienbüros. Hilfe gibt es dort unter anderem beim Beantragen staatlicher Leistungen und der Suche nach Betreuungsangeboten.

Ich würde auf jeden Fall empfehlen, sich eine Beratung und Unterstützung zu suchen.

Julia Preidel, wissenschaftliche Referentin beim Bundesverband VAMV

Als Vorbereitung zu einem Beratungstermin empfiehlt Julia Preidel, sich folgende Fragen zu stellen:

  • In welcher Situation befindet sich die Familie?
  • Wie viel Geld steht zur Verfügung?
  • Welche Leistungen bekommt die Familie schon?
  • Welche Kosten belasten sie besonders?
  • Gibt es Klärungsbedarf bei speziellen Themen?

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Redaktionelle Anmerkung: Dieser Artikel wurde am 25.10.2024 überarbeitet und an der Stelle zum Anspruch auf Unterhaltsvorschuss textlich angepasst. In der vorherigen Version hatte es geheißen: "[...], dass der Staat bis zur Summe aufstockt, die dem gesetzlichen Mindestunterhalt entspricht."

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Quelle: dpa

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