Provokationen im Nato-Luftraum:Wie reagieren auf russische Kampfjets?
Mehrfach sind zuletzt Putins Kampfjets und Drohnen in den Nato-Luftraum eingedrungen. Wie reagieren auf diese russischen Provokationen? Die Analyse bei ZDFheute live.
Russische Provokationen an der Nato-Ostflanke haben sich zuletzt gehäuft: Am Freitag flogen drei russische MiG-31-Kampfjets für zwölf Minuten im estnischen Luftraum, berichtet das Außenministerium in Tallinn. Flugpläne seien dabei nicht übermittelt worden, die Transponder zur Ortung abgeschaltet. Russland bestreitet, in den Nato-Luftraum eingedrungen zu sein.
Noch am selben Tag wurden zwei russische Jets im Tiefflug über einer polnischen Bohrinsel gesichtet. Und am Sonntag löste eine russische Militärmaschine über der Ostsee Alarm bei der Nato aus - auch sie war ohne Flugplan und Funkkontakt unterwegs.
In den vergangenen Wochen hatte es bereits ähnliche Vorfälle gegeben: In der Nacht auf den 10. September waren rund 20 russische Drohnen teilweise hunderte Kilometer weit in den Luftraum Polens vorgedrungen. Wenige Tage später hatte auch Rumänien eine russische Drohne in seinem Luftraum gemeldet.
Die jüngsten Provokationen über Estland haben nun internationale Beratungen zur Folge: Am Montag sind sie Thema im UN-Sicherheitsrat. Für Dienstag ist ein Treffen des Nato-Rats geplant - die estnische Regierung hatte Beratungen nach Artikel 4 des Nato-Vertrages beantragt.
Wie die Nato auf die Luftraumverletzungen reagieren sollte, wird nun intensiv diskutiert. Der CDU-Außenexperte Jürgen Hardt brachte gar den Abschuss russischer Kampfjets ins Spiel. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im EU-Parlament, bezeichnete solche Äußerungen als "bizarr". Welche Reaktion sie für angemessen hält, danach fragen wir sie bei ZDFheute live. Außerdem dabei: ZDF-Korrespondent Armin Coerper aus Moskau.
Was sind Beratungen nach Artikel 4?
Am Dienstag ist ein Treffen der 32 Nato-Mitglieder in Brüssel geplant, wie es Artikel 4 des Nato-Vertrages vorsieht. Der besagt, dass ein Mitgliedsland Beratungen beantragen kann, wenn es eine Bedrohung seiner Sicherheit sieht:
Es handelt sich also nicht um einen Bündnisfall nach Artikel 5, der militärischen Beistand im Fall eines Angriffs vorsieht. Beratungen nach Artikel 4 sind für weniger drastische Ereignisse gedacht. Sie finden jedoch nicht automatisch statt: Ein betroffenes Land muss den Artikel durch einen Antrag aktivieren - dann kann ein Vorfall im Nato-Rat besprochen werden. In einer förmlichen Konsultation wird beraten, ob eine Bedrohung herrscht und wie dieser begegnet werden könnte. Praktische Maßnahmen müssen danach aber nicht unbedingt ergriffen werden.
Der Bündnisfall nach Artikel 5 wurde in der Geschichte der Nato nur ein einziges Mal ausgerufen: nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA. Beratungen nach Artikel 4 gab es schon mehrfach, zuletzt auch wegen der Luftraumverletzungen durch russische Drohnen über Polen. Das Bündnis kündigte daraufhin an, die Ostflanke militärisch zu stärken. Auch 2022, nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine, beantragten mehrere Staaten gemeinsam die Konsultationen nach Artikel 4.
Mit Material von: Reuters, AFP, dpa
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17:26 minRussische Provokationen
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