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AfD und Linke:Sperrminorität: Die möglichen Nein-Sager
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Die Linke und die AfD haben gemeinsam eine Sperrminorität im Bundestag. Das ist nicht nur bei der Schuldenbremse entscheidend. Auch andere Entscheidungen könnten blockiert werden.
"Auf keinen Fall" werde die Linke für solch einen Vorschlag stimmen, sagt Parteichef Jan van Aken im ZDF. Die europäische Verteidigung sei "gut finanziert". Aus einer anderen Richtung argumentiert die AfD. Sie lehnt die Aufnahme neuer Schulden grundsätzlich ab. "Ein Staat darf nicht mehr ausgeben, als er einnimmt", sagt AfD-Chefin Alice Weidel.
Darum haben AfD und Linke diese Macht
Für eine Reform der Schuldenbremse oder für ein weiteres Sondervermögen braucht es im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit. Im neugewählten 21. Bundestag wären das 420 Stimmen. Union, SPD und Grüne haben diese aber um sieben Sitze knapp verpasst. Sie sind jetzt auf Stimmen der AfD oder der Linken angewiesen.
Die beiden Parteien besitzen zusammen also eine Sperrminorität. Dieses Veto haben AfD und Linke damit bei allen Entscheidungen, für die es eine Zweidrittelmehrheit braucht.
Alter Bundestag soll Schulden beschließen
Der grüne Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat vorgeschlagen, die Verfassung im bisherigen und noch bestehenden 20. Bundestag zu ändern und neue Schulden zu erlauben. Hier hätten die Grünen mit SPD und Union noch eine Zweidrittelmehrheit. Eine Blockade von AfD und Linken könnte so umgangen werden.
Linken-Chef Van Aken hat das als "Angriff auf die Demokratie" bezeichnet. Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz dagegen möchte Gespräche über dieses Thema mit den anderen Parteien führen.
Ja, am 16. Oktober 1998 kam der Bundestag zu einer Sondersitzung zusammen, um erstmals seit Bestehen der Bundeswehr über den Kriegseinsatz deutscher Soldaten zu entscheiden. Da ging es um den Konflikt im Kosovo. Der neue Bundestag war nach der Wahl im September noch nicht konstituiert, die schwarz-gelbe Regierung war abgewählt und Rot-Grün noch nicht im Amt.
Jetzt aber sei es für die CDU "schwer zu kommunizieren", wie es "so schnell nach der Wahl" zu einen Wandel der eigenen Überzeugungen gekommen sei, erwartet der Politikwissenschaftler Sven T. Siefken von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Die Union hatte das Lösen der Schuldenbremse vor der Wahl noch kategorisch abgelehnt.
Bei diesen Vorhaben könnten AfD und Linke blockieren
Eine Zweidrittelmehrheit wird immer dann gebraucht, wenn das Grundgesetz geändert werden soll. Wie bei der Schuldenbremse gilt das beispielsweise auch für Änderungen des Asylrechts oder bei der Einsetzung von Kinderrechten, die einige Parteien im Grundgesetz verankern möchten.
Da die Positionen der Linken und der AfD bei diesen beiden Themen sehr verschieden sind, ist es nicht wahrscheinlich, dass die beiden Parteien hier auch gemeinsam abstimmen würden.
Dass das Veto oft genutzt wird, glaubt Siefken nicht. "Die Linke wird sich sicher davor hüten, regelmäßig gemeinsam mit der AfD zu stimmen", so der Politikwissenschaftler.
Weitere Blockaden möglich
Nicht nur für Verfassungsänderungen, auch für andere Entscheidungen braucht es eine Zweidrittelmehrheit. So etwa für die Wahl der Verfassungsrichter. Da neue Richter jeweils von einer Partei vorgeschlagen werden, ist auch hier eine Blockade im Bundestag denkbar.
Es werde hier "auf jeden Einzelfall" und auf "eventuelle Verhandlungslösungen" ankommen, vermutet Politikwissenschaftler Siefken.
Zudem braucht es für die Ausrufung des Verteidigungsfalls eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Der Bundeskanzler würde in einem solchen Fall den Oberbefehl über die Bundeswehr erhalten. Auch die restliche Regierung würde mehr Befugnisse erhalten.
Doch in der Geschichte der Bundesrepublik wurde der Verteidigungsfall noch nie ausgerufen - Eine Sperrminorität bei Verfassungsänderungen spielte dagegen schon öfter eine Rolle.
Quelle: dpa
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