Brosius-Gersdorf: Uni Hamburg prüft Doktorarbeit nun doch

Richterkandidatin:Brosius-Gersdorf: Uni prüft Doktorarbeit doch

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Die Universität Hamburg untersucht nun doch die Doktorarbeit von Frauke Brosius-Gersdorf. Ein Sprecher betonte dabei den Grundgedanken der Unschuldsvermutung.

Archiv: Frauke Brosius-Gersdorf am 15.04.2024
Die Ombudsstelle der Universität Hamburg will den Hinweisen zur Doktorarbeit von Frauke Brosius-Gersdorf nachgehen.
Quelle: dpa

Die Universität Hamburg untersucht Hinweise auf ein mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten der Verfassungsrichter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf. Diese ist von der SPD für die Wahl nominiert, wird aber von Teilen der Union abgelehnt.
Nach ersten Medienberichten vor rund zwei Wochen über angebliche Parallelen zwischen ihrer Doktorarbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes hatte die Universität noch keinen Anlass für eine Überprüfung gesehen, weil keine hinreichend begründeten Hinweise an sie herangetragen worden seien.
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Begründete Hinweise bei Ombudsstelle eingegangen

Nun seien im Zuge der medialen Berichterstattung bei der Ombudsstelle aber doch begründete Hinweise eingegangen, sagte ein Uni-Sprecher. Diese sei laut Satzung verpflichtet, dem nachzugehen.
Das betreffe auch den Ehemann der jetzt an der Universität Potsdam tätigen Juristin, Hubertus Gersdorf. Gegen den Professor an der Universität Leipzig lägen ebenfalls Hinweise vor. Zuvor hatte der Berliner "Tagesspiegel" berichtet.

Grundgedanke der Unschuldsvermutung

Die Untersuchung erfolge ausdrücklich unter Beachtung des Grundgedankens der Unschuldsvermutung, sagte der Sprecher. Die Vorwürfe würden nun zunächst unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf Konkretheit und Bedeutung geprüft.

Erfüllen die Hinweise diese in der Satzung genannten Grundsätze, wird ein formales Ombudsverfahren zur Vorprüfung der Hinweise begonnen.

Sprecher der Universität Hamburg

Dabei könne auch eine externe wissenschaftliche Fachexpertise zur Begutachtung der Hinweise hinzugezogen werden.
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Auf Grundlage dieses Gutachtens wiederum sowie aller weiteren vorliegenden Informationen und Unterlagen bewerte das Ombudskollegium dann den Gesamtsachverhalt.

Brosius-Gersdorf hatte selbst Gutachten in Auftrag gegeben

Brosius-Gersdorf und ihr Mann hatten zuvor selbst bei einer Stuttgarter Anwaltskanzlei ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben.
Dieses kam zu dem vorläufigen Ergebnis, dass der Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen sie unbegründet sei, wie die Rechtsanwälte in einem Begleitschreiben erklärten.
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Die Vorwürfe waren unmittelbar vor der am Ende geplatzten Richterwahl im Bundestag laut geworden. Der österreichische Plagiatssucher Stefan Weber veröffentlichte die Parallelen zwischen ihrer Doktorarbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes.
Die Dissertationsschrift von Brosius-Gersdorf wurde 1997 an der Universität Hamburg eingereicht, die Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus an derselben Uni im Sommersemester 1998.
Quelle: dpa

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