Mietpreisbremse: Ministerin schwebt Bußgeld vor

Bei Verstößen:Mietpreisbremse: Ministerin droht mit Bußgeld

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Wohnraum ist knapp. Und nicht jeder traut sich, zu widersprechen, wenn der Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstößt. Justizministerin Hubig schwebt daher ein Bußgeld vor.

Überteuerte Mieten: Eine Kommission soll sich Gedanken über schärfere Regeln machen.
Überteuerte Mieten: Eine Kommission soll sich Gedanken über schärfere Regeln machen.
Quelle: dpa/Jens Kalaene

Die vom Bundestag beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse reicht aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig nicht aus. "Nach der Sommerpause wird eine Expertenkommission ihre Arbeit aufnehmen, die sich mit weiteren drängenden Fragen des Mietrechts befassen wird", sagte die SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur.
Die solle dann unter anderem Vorschläge für eine Bußgeldregelung bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse machen. Das sei so auch im Koalitionsvertrag vereinbart.
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Bei Verstoß bisher lediglich Rückforderung

Hintergrund: Wenn ein Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstößt, kann der Mieter die überhöhte Miete von ihm zurückfordern. "Mehr hat der Vermieter nicht zu befürchten", kritisierte Hubig. "Das ist aus meiner Sicht unbefriedigend."
Es gebe "viele ordentliche Vermieterinnen und Vermieter in Deutschland", betonte die Ministerin. Gleichzeitig trauten sich aber viele Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen nicht, zu widersprechen, wenn ihnen eine Wohnung zu unfairen Konditionen angeboten werde.

Wer Angst hat, sein Dach über dem Kopf zu verlieren, widerspricht im Zweifel nicht.

Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin

Deshalb müsse der Gesetzgeber hier tätig werden, erklärte Hubig.
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Vorschläge bis Ende 2026

Die Kommission zu Mietrechtsfragen soll ihre Vorschläge spätestens bis zum 31. Dezember 2026 vorlegen. Dem Gremium sollen Experten aus Justiz und Wissenschaft, von den Verbänden der Mieter und Vermieter sowie vom Deutschen Städtetag angehören.
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Die Runde soll sich auch Gedanken machen, wie den relativ zahnlosen Regelungen zum Mietwucher im Wirtschaftsstrafrecht mehr "Biss" verliehen werden könne, so Hubig. Bisher gilt: Als unangemessen hoch und damit ordnungswidrig gilt eine Miete, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Landesregierungen bestimmen solche Gebiete. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das ist die Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist. Es gibt allerdings Ausnahmen für Neubauten, die nach 2014 erstmals vermietet wurden und für umfassend modernisierte Wohnungen.

Weitere Verschärfungen angedacht

Die Justizministerin hatte bereits angekündigt, sie wolle auch die Regeln für Indexmietverträge, Kurzzeitmietverträge und möbliertes Wohnen ändern. "Indexmieten können Mieterinnen und Mieter schnell überlasten, wenn die Verbraucherpreise stark anziehen", erklärte Hubig. Kurzzeitmietverträge und die Vermietung möblierter Wohnungen könnten genutzt werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Dem wolle sie einen Riegel vorschieben.
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Mit der Mietpreisbremse beschäftigt sich an diesem Freitag auch der Bundesrat. Die von Schwarz-Rot geplante Verlängerung um vier Jahre ist nicht umstritten. Die Grünen hatten in der Zeit der Ampel-Koalition für eine weitreichendere Regelung plädiert.
Quelle: dpa

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