#service vom 1. Juli 2019
von Dagmar Deilmann-Werra
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ADAC testet E-Roller; Nachzahlung bringt mehr Elterngeld; Einspruch einlegen beim Kinderfreibetrag; Frühwarnsystem meldet Strom- und Gaslieferanten Immergrün.
ADAC testet E-Roller
Sauber und leise: Elektro-Roller liegen voll im Trend. Sieben Modelle hat der ADAC getestet. Dabei haben die beiden teuersten Modelle auch am besten abgeschnitten: der Nachbau der legendären Schwalbe von Govecs für 5.390 Euro und die Vespa Elettrica für 6.390 Euro.
Dass es auch preiswerter geht, zeigt der N1 S von Niu: der kleine Chinese kostet nur 2.899 Euro und hat es auf den dritten Platz geschafft. Wer sich einen E-Roller anschaffen möchte, sollte aber unbedingt eine Probefahrt machen. Dann zeigt sich, ob die Größe passt, wie der Akku aufgeladen wird und ob die Reichweite hinhaut. In einigen Städten werden E-Roller sogar finanziell gefördert.
Nachzahlung bringt mehr Elterngeld
Beim Elterngeld müssen Gehalts-Nachzahlungen berücksichtigt werden, wenn sie im Bemessungszeitraum aufs Konto gegangen sind. Das hat das Bundessozialgericht (Az.: B 10 EG 1/18 R) entschieden.
Denn bei der Berechnung des Elterngeldes sei das Einkommen wichtig, das den Eltern in den letzten zwölf Monaten tatsächlich zur Verfügung gestanden habe, sagen die Richter. Es gehe nicht darum, wann das Geld erarbeitet wurde. Die Entscheidung des höchsten Sozialgerichts gilt als richtungsweisend für Behörden und Gerichte.
Einspruch einlegen beim Kinderfreibetrag
Und noch eine wichtige Info für Eltern: sie sollten beim Finanzamt unbedingt Einspruch einlegen, wenn sie für ihre volljährigen Kinder zu spät Kindergeld beantragt hatten. Denn viele Eltern wissen nicht, dass es für die Jugendlichen noch Kindergeld gibt, wenn sie auf Studium oder Ausbildung warten, ein Praktikum machen oder einen Freiwilligendienst.
Das Kindergeld wurde deshalb nicht vollständig ausgezahlt. Bisher hat das Finanzamt dieses Kindergeld trotzdem beim Kinderfreibetrag angerechnet – das heißt, es wurden zuviel Steuern gezahlt. Das hat der Bundestag jetzt geändert.
Dafür hatte sich der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) eingesetzt.
Frühwarnsystem meldet Immergrün
Bei den Verbraucherzentralen mehren sich Beschwerden über den Strom- und Gaslieferanten Immergrün. Es geht um verzögerte Abschlussrechnungen und verspätet ausgezahlte Guthaben.
Die Marktwächter der Verbraucherzentralen haben deshalb einen online-Aufruf gestartet, bei dem Kunden ihre Erfahrungen melden können. Immergrün ist eine Marke der 365 AG, zu der auch Idealenergie und Meisterstrom gehören.
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