Werbung für Schönheitsbehandlungen

Werbung für Schönheitsbehandlungen

von C. Greipl / J. Hendrich
|
ARCHIV - 17.01.2025, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Werbung für sogenannte minimal-invasive Schönheitsbehandlungen nutzt oftmals Vorher-Nachher-Fotos. Der Bundesgerichtshof hat diese Form der Werbung heute verboten.

heute-Nachrichten: Einzelbeiträge

Zuletzt auf ZDFheute veröffentlicht